Wichtige Informationen zu den Wechselmodalitäten im Jugendbereich

von Wolfgang Wolter    Kategorie:   Ausbildung Spielbetrieb

Informationen Passstelle
Saison 2023/2024
Vereinswechsel gem. § 26 SpO
Jugendspieler*innen welche im Zeitraum 15.03.-31.05.2023 ihren Verein wechseln, erhalten die sofortige Spielberechtigung nur und ausschließlich für den Einsatz in Qualifikationsspielen zur Saison 2023/2024! Die Wartefrist entfällt nicht für den Einsatz in Spielen der laufenden Saison beim neuen Verein, sowie wenn in Qualifikationsspielen beim bisherigen Verein bereits mitgewirkt wurde.
Weiteren Informationen bitte in § 26 SpO nachlesen und zwingend beachten!


Zweifachspielrecht gem. § 19 a SpO
Bitte dringend beachten, dass erteilte Zweifachspielrechte für die Saison 2022/2023 nicht zur Teilnahme an Qualifikationsspielen der Saison 2023/2024 berechtigen! Der 30.06.2023 ist aufgeführt, weil das Spieljahr am 30. Juni eines Jahres endet.
Für die Saison 2023/2024 können Zweifachspielrechte ab 01.07.2023 (nach Feststehen der Spielklassen) in nuLiga beantragt werden.
Weitere Informationen bitte in § 19 a SpO nachlesen und zwingend beachten!


Gastspielrecht gem. § 19 b SpO
Bitte dringend beachten, dass erteilte Gastspielrechte für die Saison 2022/202023 nicht zur Teilnahme an Qualifikationsspielen der Saison 2023/2024 berechtigen! Der 30.06.2023 ist aufgeführt, weil das Spieljahr am 30. Juni eines Jahres endet.
Für den Einsatz in Qualifikationsspielen zur Saison 2023/2024 und für die sich daran anschließenden Meisterschaftsspiele muss das Gastspielrecht dementsprechende neu, in nuLiga, beantragt werden. Weitere Informationen bitte in § 19 b SpO nachlesen und zwingend beachten!

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Lisa Brennigke





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